THW-Nabburg
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Dabeisein ist alles - Mach mit in unserem Ortsverband!

Du interessierst Dich für den Umgang mit moderner Technik, arbeitest gerne im Team und möchtest anderen Menschen helfen? Dann bist Du bei uns genau richtig.

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Wie funktioniert das mit der Freistellung vom Wehrdienst? Kann ich auch schon mitmachen wenn ich noch nicht 17 Jahre alt bin? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk findest Du hier.

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?



In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich das 17. Lebensjahr vollendet habe und noch nicht 60 Jahre alt bin,

die erforderliche Tauglichkeit besitze,

meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,

für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,

nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,

mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,


nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn,  die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt
nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Ich bin noch nicht 17 Jahre alt - was nun?

Kein Problem,

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in unserer THW- Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm. Im jährlichen Zeltlager kommen Spaß und Spiel und Ausbildung nicht zu kurz. Die wöchentlich stattfindende Jugendausbildung führt die Jugendgruppe an die spätere Mitgliedschaft als THW-Helfer heran.

Haben wir Dein Interesse am THW geweckt? Macht Dir der Umgang mit Technik Spaß? Möchtest Du durch einen präzisen Einsatz dieser Technik Menschen in Notlagen helfen oder Sie aus Lebensgefahr retten? Dann komm doch einfach mal bei uns vorbei!

Übrigens: Mädchen sind bei uns selbstverständlich genauso willkommen wie Jungs!

 

Statt Grundwehrdienst zu leisten, möchte ich zum THW, wie lange muss ich mich verpflichten?

Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in das THW zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten (Freistellungsantrag). Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die rechtzeitig vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle.

Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Du 18 Jahre alt sind.